Zitat
Bundesgerichtshof - Mitteilung der Pressestelle - Nr. 121/2017
Bundesgerichtshof entscheidet über eine Preisklausel für sogenannte smsTAN - Urteil vom 25. Juli 2017 – XI ZR 260/15
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die vorformulierte Klausel "Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)" in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam ist.
Bundesgerichtshof entscheidet über eine Preisklausel für sogenannte smsTAN - Urteil vom 25. Juli 2017 – XI ZR 260/15
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die vorformulierte Klausel "Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)" in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam ist.
http://juris.bundesgerichtshof…=0&anz=121
http://www.bild.de/geld/2017/o….bild.html
//edit: zur "Klarstellung" vielleicht noch diese Artikel:
Zitat
BGH - Banken dürfen nur eingesetzte SMS-Tans abrechnen
http://de.reuters.com/article/…AA13O?il=0
Zitat
Die Deutsche Kreditwirtschaft zum BGH-Urteil vom 25. Juli 2017 zu einer Entgeltklausel für die SMS-TAN im Onlinebanking
https://die-dk.de/themen/press…nebanking/