Zitat geschrieben von kleiner77
denn diese muss, soweit ich weiß, an eine NATÜRLICHE Person gebunden sein, und meine Bank ist keine solche
Das ist so meines Wissens nach nicht ganz richtig. Bei der Beantragung einer qualifizierten Signatur darf neben dem Namen der natuerlichen Person (bei einer Firma ist das dann wohl der Prokurist oder halt ein fuer diese Geschaeftsvorfaelle anderweitig Unterschriftsberechtigter) auch ein Pseudonym angegeben werden. Dort sollte dann der Firmenname drin stehen.
Strato unterschreibt die Rechnungen beispielsweise so. Als Pseudonym ist dort "Strato AG;PN,Cronon AG" angegeben. In der Signatur steht dann nirgends der Name einer natuerlichen Person.
PS: Tolle neue digitale Technik uebrigens: Wenn man nicht gerade ein digitales Dokumentenarchiv besitzt, welches den Anspruechen des Gesetzgebers genuegt, ist es der einfachste Weg, sowohl Rechnung als auch den Bericht der Signaturpruefung auszudrucken. Der Absender spart Porto UND Papier. Und der Empfaenger hat mit Signatur-Pruefung und Ausdruck mehr Kosten und Aufwand als vorher.