Hallo Raimund,
nachdem ich letzte Nacht einen eigenenThread aufgemacht habe, erkenne ich erst jetzt das das Problem hier schon diskutiert wird.
Und du kündigst auch noch eine Verschlimmerung an
Ich möchte aber nochmal mal auf das eigentliche Problem hinweisen:
- 1.) Es geht darum das Umsatzposten nachträglich in der Reihenfolge geändert werden.
- 2.) Ob sich der Inhalt des Verwendungszwecks nachträglich ändert ist eigentlich nicht so wichtig.
- 3.) Durch die Reihenfolge-Änderung wird es ja erst notwendig einen Abgleich auf Duppletten zu machen.
Das alles wäre nicht notwendig wenn nicht die Reihenfolge von Umsätzen geändert würde.
Laienhaft ausgedrückt:
Mit kommt das so vor als ob im RZ bei der SQL-Abfrage ein "ORDER BY AUTOINCR" vergessen wurde.
Bekanntich liefern SQL-Server Datensätze ja willkürlich sortiert aus wenn kein ORDER angebenen wurde.
Könnt Ihr nicht einfach die ORDER-Anweisung erweitern.
Das Problem wird immer dringlicher, täglich müssen wir ca. 3 Buchhaltungen korrigiern.
Wo doch das Finanzamt in den neuen GOBD-Richtlinien jegliche Löschungen in der Buchhaltung verbietet !
Wie soll das weitergehen ?
Da sind Diskusionen mit Finanzamt-Prüfern absehbar - "Wie jetzt Sie haben in der Buchhaltung gelöscht"
Gelten für Banken keine GOBD ???