Dadurch, dass die Lastschrift nicht eingelöst wurde weil Dein Konto nicht gedeckt war, hattest Du Dich ja bereits vertragswidrig verhalten. In dem Moment waren auch schon Rücklastschriftgebühren der beteilgten Bank(en) angefallen, die Du zu tragen hast. Auch bin ich mir recht sicher, daß in den Bedingungen, die Du durch nutzung der Kartenzahlung akzeptiert hast, eine Bearbeitungsgebühr für diesen Fall vorgesehen ist. Ich gehe mal davon aus, dass große Händler extra Personal haben müssen, die den Sonderaufwand abarbeiten müssen, den nicht vertragstreue Kunden verursachen. Auch steht in den Bedingungen sicher drin, dass ein weiteres Mal versucht wird, das abzubuchen. Hinter solchen vermeintlich "simplen" Dingen wie einer Kartenzahlung stecken seitenweise Sonderbedingungen, in den das alles fein säuberlich geregelt ist. Diese solltest Du Dir besorgen und studieren, das beantwortet dann Deine Fragen.
Einfach den Betrag in "richtige" Höhe zu überweisen ist somit definitiv nicht ausreichend und behebt den inzwischen "existierenden Schaden" nicht. Und was diese Rechnung betrifft, die Du gerne hättest (die sicher nicht nötig ist, weil pauschale Bearbeitungsgebühren vereinbart sind): Der Händler hat keine Adresse von Dir und kann Dir nicht mal wenn er wollte eine Rechnung schicken. Diese Daten könnte er - natürilch gegen weitere Auskunftsgebühren - von Deiner Bank anfordern. Auch hiermit hasts Du Dich natürlich mit Nutzung des Zahlungsverfahrens einverstanden erklärt. Diese Anforderung mit erzeugung weiterer Kosten wird dann aber erst später gemacht, sofern ein Mahnbescheid und ggf. Weiteres nötig ist...